Wo wir gerade bei, äh, amüsanten Grundbüchern sind: Was eigentlich genau muss man als Grundstückseigentümer fürchten, wenn sich die Gemeinde Harrislee ein Knickrecht auf ebenjenem Grundstück vorbehält?

Grundbuch 2

Kommt dann hin und wieder der Bürgermeister vorbei und knickt Ihre jungen Pflänzchen um? Wohl kaum.
Will die Gemeinde darauf hinweisen, dass sie recht knickerig ist, und ergo die Grundsteuer dauernd anhebt?
Wird dem kommunalen Landschaftsgärtner das Recht eingeräumt bei der Arbeit Knickerbocker zu tragen?
Oder ist es gar ein Schreibfehler, und es handelt sich in Wirklichkeit um den örtlichen Bolzplatz?
Brauche dringend eine Rechtsberatung! Judikative, übernehmen Sie!

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