Immer wieder beruhigend, dass hierzulande wichtige Sachverhalte qua Verordnung im Sinne allgemeiner Sicherheit geregelt sind.
Absatz 6c: „Es ist verboten, Personen in Aufzügen zu befördern, bei denen das Mitfahren von Personen verboten ist.“
Vorzüglich (resp. aufzüglich) gesprochen!
Da es ebenso verboten ist, Blogbeiträge zu veröffentlichen, die mit Hilfe fachkundiger Zuarbeiter ermöglicht wurden, bei denen die Veröffentlichung ohne die Erwähnung der Hilfe fachkundiger Zuarbeiter verboten ist, sei hiermit die Hilfe fachkundiger Zuarbeiter bei der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags ausdrücklich verboten erwähnt.
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